Das Wichtigste zur eVB-Nummer (FAQ)
Alles, was Sie über die eVB-Nummer wissen müssen
Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ist der digitale Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie wird von Ihrer Versicherung erstellt und ist zwingend erforderlich, um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden oder umzumelden.
Die eVB-Nummer besteht aus einer individuellen Kombination aus Buchstaben und Zahlen. Mit dieser Nummer kann die Zulassungsbehörde elektronisch prüfen, ob für Ihr Fahrzeug ein gültiger Versicherungsschutz besteht.
Die eVB-Nummer erhalten Sie hier direkt online nach Abschluss Ihrer Kfz-Versicherung.
Nach Angabe einiger grundlegender Daten zu Ihrer Person und zum Fahrzeug wird die eVB-Nummer sofort nach Abschluss elektronisch erstellt – innerhalb weniger Sekunden.
Die Beantragung ist unkompliziert und kann jederzeit erfolgen – Sie müssen also nicht auf Öffnungszeiten oder Termine warten.
Sie benötigen eine eVB-Nummer unter anderem in folgenden Fällen:
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bei der Neuzulassung eines Fahrzeugs
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bei einer Ummeldung oder einem Halterwechsel
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bei der Wiederzulassung eines stillgelegten Fahrzeugs
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bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens
Die eVB-Nummer selbst ist für Sie kostenlos.
Kosten entstehen erst dann, wenn Sie Ihr Fahrzeug tatsächlich zulassen und damit eine Kfz-Versicherung in Kraft tritt.
Die eVB-Nummer ist in der Regel mehrere Monate gültig, genauere Angaben können je nach Versicherer variieren.
Wenn Sie die eVB-Nummer nicht für die Fahrzeugzulassung verwenden, verfällt sie automatisch. Dabei entstehen für Sie keine Kosten oder Verpflichtungen – Sie können bei Bedarf einfach eine neue Nummer beantragen.
Nein, mit der eVB-Nummer dürfen Sie noch nicht fahren. Sie dient lediglich als Nachweis Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung für die Zulassungsstelle. Erst nachdem Ihr Fahrzeug offiziell zugelassen und die Versicherung aktiv ist, dürfen Sie es im Straßenverkehr nutzen.
Nein, die eVB-Nummer ist zunächst nicht verbindlich. Solange Sie sie nicht für die Zulassung Ihres Fahrzeugs nutzen, können Sie jederzeit die Versicherung wechseln oder eine neue Nummer beantragen. Erst mit der tatsächlichen Fahrzeugzulassung wird der Versicherungsvertrag verbindlich.

