eVB Nummer sofort – 100 häufige Fragen & Antworten
Sie benötigen kurzfristig eine eVB Nummer für die Fahrzeugzulassung? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zur eVB Nummer sofort online, zur Beantragung, zur Zulassung und zu vielen besonderen Fällen.
eVB Nummer sofort online
Eine eVB Nummer kann über ein entsprechendes Online-Verfahren schnell beantragt werden. Bei Bayerl Assekuranz geben Sie die erforderlichen Daten ein, wählen einen passenden Tarif und können die eVB im letzten Schritt direkt online erhalten, sofern der Antrag erfolgreich abgeschlossen werden kann.
Ja. Die eVB Nummer kann über den Online-Antrag von Bayerl Assekuranz direkt digital beantragt werden. Nach Eingabe der erforderlichen Daten und Auswahl des passenden Tarifs wird die eVB im vorgesehenen letzten Schritt online bereitgestellt.
Das Online-Verfahren ist auf eine schnelle Beantragung ausgelegt. Wenn alle erforderlichen Angaben vollständig vorliegen und der Antrag erfolgreich abgeschlossen wird, kann die eVB direkt anschließend online zur Verfügung stehen.
Bei vollständigen Angaben ist eine sehr schnelle Online-Beantragung möglich. Das Verfahren von Bayerl Assekuranz ist darauf ausgelegt, dass die eVB nach erfolgreichem Abschluss direkt online verfügbar ist.
Eine schnelle Online-Beantragung ist direkt über die eVB-Online-Seite von Bayerl Assekuranz möglich. Dort können Sie Ihre Daten eingeben, einen Tarif wählen und die eVB online erhalten.
Bei einer erfolgreichen Online-Beantragung kann die eVB direkt nach Abschluss des Vorgangs bereitgestellt werden. Damit eignet sich das Verfahren insbesondere für kurzfristig geplante Zulassungstermine.
Ja. Gerade wenn die Fahrzeugzulassung kurzfristig bevorsteht, bietet sich die digitale Beantragung an. Sie müssen nicht zunächst einen persönlichen Termin bei einem Versicherungsberater vereinbaren.
Ja. Eine eVB kann gezielt für einen bevorstehenden Zulassungsvorgang beantragt werden. Die Online-Beantragung ermöglicht dabei eine besonders schnelle Vorbereitung.
Wenn die eVB erfolgreich erzeugt wurde und für den vorgesehenen Zulassungsvorgang gültig ist, kann sie für diesen Vorgang verwendet werden. Die Zulassungsstelle kann den Versicherungsnachweis elektronisch abrufen.
Wenn die eVB im Online-Prozess erfolgreich erzeugt wurde und elektronisch hinterlegt ist, kann sie für den vorgesehenen Zulassungsvorgang zur Verfügung stehen. Die Zulassungsstelle ruft den Versicherungsnachweis elektronisch ab.
Die Online-Antragstellung ist grundsätzlich nicht an die Öffnungszeiten einer Zulassungsstelle gebunden. Ob eine eVB zu jeder Zeit unmittelbar erzeugt werden kann, hängt vom konkreten Online-Verfahren und Versicherer ab.
Ein Online-Antrag kann grundsätzlich unabhängig von den Öffnungszeiten einer Versicherungsagentur gestartet werden. Die konkrete sofortige Bereitstellung richtet sich nach dem jeweiligen Online-Verfahren.
Nein, bei einer vollständig digitalen Beantragung ist kein persönlicher Termin erforderlich. Die erforderlichen Angaben können online erfasst und der Antrag digital abgeschlossen werden.
Ja. Die eVB kann bei einem entsprechenden Online-Verfahren digital beantragt werden. Ein persönlicher Besuch in einer Versicherungsagentur ist dann nicht erforderlich.
Das Prinzip ist einfach: Daten eingeben, passenden Tarif auswählen und den Antrag abschließen. Die eVB wird anschließend im vorgesehenen letzten Schritt automatisch erzeugt und online bereitgestellt.
Am schnellsten ist ein vollständig digitaler Antrag, bei dem alle Angaben direkt online erfasst werden. Nach erfolgreichem Abschluss kann die eVB unmittelbar online bereitgestellt werden.
Ja. Ein modernes Smartphone kann für die Online-Beantragung genutzt werden. Nach erfolgreicher Antragstellung kann die eVB direkt auf dem Gerät angezeigt und für den Termin aufbewahrt werden.
Ja. Die Online-Beantragung kann grundsätzlich auch über ein Smartphone erfolgen. Voraussetzung ist eine funktionierende Internetverbindung und die Eingabe der benötigten Daten.
Ja, wenn die eVB erfolgreich online beantragt und erzeugt werden kann. Für den Zulassungstermin sollten Sie zusätzlich alle von der zuständigen Zulassungsstelle verlangten Unterlagen bereithalten.
Sie benötigen die für den jeweiligen Versicherungsantrag erforderlichen Halter- und Fahrzeugdaten. Welche Angaben konkret benötigt werden, wird Ihnen im Online-Antrag angezeigt.
Ja. Auch für einen Neuwagen kann der Versicherungsnachweis online vorbereitet werden. Für die Antragstellung werden die erforderlichen Angaben zum Fahrzeug benötigt.
Ja. Auch bei einem Gebrauchtwagen kann die eVB online beantragt werden. Sie benötigen dafür die im Antrag abgefragten Daten.
Eine kurzfristige Online-Beantragung ist möglich, sofern alle erforderlichen Angaben vorliegen und der Antrag erfolgreich abgeschlossen werden kann. Planen Sie dennoch ausreichend Zeit für mögliche Rückfragen ein.
„Sofort online“ beschreibt in erster Linie den digitalen und schnellen Beantragungsweg. Die Kosten richten sich nach dem gewählten Versicherungsangebot und Tarif.
Ein vollständig digitaler Online-Antrag ist besonders schnell, weil die Daten direkt online erfasst werden und die eVB nach erfolgreichem Abschluss unmittelbar bereitgestellt werden kann.
eVB Nummer sofort online beantragen →eVB Nummer online beantragen
Sie geben die erforderlichen Daten online ein, wählen einen passenden Tarif und schließen den Antrag digital ab. Anschließend wird die eVB im vorgesehenen letzten Schritt erzeugt.
Typischerweise werden persönliche Angaben zum Versicherungsnehmer bzw. Halter und Angaben zum Fahrzeug benötigt. Welche Daten konkret erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Tarif ab.
Für eine korrekte Antragstellung werden bestimmte Fahrzeugdaten benötigt. Welche Angaben erforderlich sind, hängt davon ab, ob das Fahrzeug bereits zugelassen war und welcher Tarif gewählt wird.
Die Beantragung selbst kann bei einem digitalen Verfahren vollständig online erfolgen. Welche Unterlagen für den späteren Zulassungstermin benötigt werden, entscheidet dagegen die zuständige Zulassungsbehörde.
Für die elektronische Versicherungsbestätigung ist grundsätzlich kein Ausdruck erforderlich. Die Zulassungsstelle kann den Versicherungsnachweis elektronisch abrufen.
Ja. Wenn die Online-Seite für mobile Geräte optimiert ist, kann der Antrag bequem über das Smartphone durchgeführt werden.
Ja. Ein Tablet kann ebenfalls für die Online-Beantragung verwendet werden, sofern Browser und Internetverbindung den Online-Prozess unterstützen.
Ob ein separates Kundenkonto erforderlich ist, hängt vom jeweiligen Online-Verfahren ab. Maßgeblich sind die Schritte, die Ihnen während der Antragstellung angezeigt werden.
Ja. Bei einem vollständig digitalen Verfahren können Sie den Antrag selbstständig online durchführen, ohne vorher telefonisch Kontakt aufnehmen zu müssen.
Das Verfahren besteht im Wesentlichen aus drei Schritten: Daten eingeben, passenden Tarif auswählen und Antrag abschließen. Im letzten Schritt wird die eVB automatisch erzeugt und online bereitgestellt.
Welche Tarife zur Auswahl stehen, hängt vom jeweiligen Online-Angebot ab. Wenn mehrere Tarife angeboten werden, können Sie den für Ihren Bedarf passenden Versicherungsschutz auswählen.
Nach der Tarifauswahl werden die erforderlichen Angaben ergänzt und der Antrag abgeschlossen. Die eVB wird anschließend im vorgesehenen letzten Schritt erzeugt.
Wenn der Antrag erfolgreich abgeschlossen und die eVB erzeugt wurde, steht sie im vorgesehenen Online-Prozess direkt zur Verfügung.
Ja. Eine bestehende Kfz-Versicherung ist für einen neuen Versicherungsantrag nicht zwingend erforderlich. Im Antrag werden die relevanten Angaben zum Fahrzeug und Versicherungsnehmer erfasst.
Prüfen Sie zunächst Ihre Eingaben und versuchen Sie den Vorgang gegebenenfalls erneut. Wenn das Problem bestehen bleibt, sollte der zuständige Anbieter kontaktiert werden, damit der Antrag geprüft werden kann.
eVB Nummer für die Fahrzeugzulassung
Für die reguläre Zulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeugs wird grundsätzlich ein elektronischer Versicherungsnachweis benötigt.
Für die reguläre Zulassung wird grundsätzlich ein entsprechender Versicherungsnachweis benötigt. Ohne diesen kann die Zulassung in der Regel nicht abgeschlossen werden.
Ja. Die elektronische Versicherungsbestätigung wurde gerade dafür geschaffen, dass die Zulassungsbehörde den Versicherungsnachweis elektronisch abrufen kann.
Die eVB wird grundsätzlich elektronisch abgerufen. Trotzdem kann es sinnvoll sein, die Nummer beim Zulassungstermin griffbereit zu haben.
Wenn die eVB erfolgreich erstellt wurde und für den vorgesehenen Zulassungsvorgang gültig ist, können Sie damit den Versicherungsnachweis für die Zulassung erbringen.
Das hängt vom Zulassungsvorgang ab. Je nach Fall können unter anderem Ausweisdokumente, Fahrzeugpapiere, SEPA-Unterlagen für die Kfz-Steuer und weitere Nachweise erforderlich sein.
Ja. Auch für die Erstzulassung eines Neuwagens wird grundsätzlich ein elektronischer Versicherungsnachweis benötigt.
Ja. Bei der Zulassung eines Gebrauchtwagens wird grundsätzlich ebenfalls ein entsprechender Versicherungsnachweis benötigt.
Das hängt vom konkreten Ummeldevorgang ab. Bei bestimmten Änderungen ist ein neuer Versicherungsnachweis erforderlich, bei anderen Vorgängen nicht.
Bei einem Halterwechsel ist regelmäßig ein neuer Versicherungsnachweis erforderlich. Die konkrete eVB sollte zum neuen Versicherungs- und Zulassungsvorgang passen.
Für die Zulassung eines anderen Fahrzeugs kann ein neuer Versicherungsnachweis erforderlich sein. Dafür wird in der Regel eine passende eVB für das neue Fahrzeug erstellt.
Bei einer Wiederzulassung kann eine neue eVB erforderlich sein. Entscheidend ist der konkrete Status des Fahrzeugs und der gewünschte Zulassungsvorgang.
Das Wunschkennzeichen selbst ändert grundsätzlich nichts am Versicherungsnachweis. Die eVB bezieht sich auf den vorgesehenen Versicherungs- und Zulassungsvorgang.
Je nach Zulassungsvorgang kann die elektronische Versicherungsbestätigung auch für eine internetbasierte Fahrzeugzulassung verwendet werden. Es gelten die Voraussetzungen des jeweiligen Online-Zulassungsverfahrens.
Die eVB ist ein wichtiger Bestandteil des Zulassungsvorgangs. Zusätzlich müssen jedoch sämtliche weiteren Voraussetzungen und Unterlagen der Zulassungsstelle erfüllt sein.
eVB für verschiedene Fahrzeuge
Ja. Für ein zulassungspflichtiges Motorrad wird grundsätzlich ebenfalls ein elektronischer Versicherungsnachweis benötigt.
Wenn der jeweilige Online-Tarif Motorräder umfasst, kann die Versicherungsbestätigung online beantragt und nach erfolgreichem Abschluss bereitgestellt werden.
Das hängt von der Fahrzeugart und der jeweiligen gesetzlichen Zulassungspflicht ab. Bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen ist grundsätzlich ein Versicherungsnachweis erforderlich.
Bei bestimmten zulassungspflichtigen Anhängern wird ein eigener Versicherungsnachweis benötigt. Entscheidend sind die konkrete Anhängerart und der Zulassungsvorgang.
Wenn der gewünschte Versicherer bzw. Tarif Anhänger abdeckt, kann der entsprechende Versicherungsnachweis über das dafür vorgesehene Verfahren beantragt werden.
Ja. Für ein zulassungspflichtiges Wohnmobil wird grundsätzlich ein entsprechender Versicherungsnachweis benötigt.
Ja. Auch ein Elektrofahrzeug benötigt für die reguläre Zulassung grundsätzlich einen elektronischen Versicherungsnachweis.
Ja. Bei einem zulassungspflichtigen Hybridfahrzeug ist ebenfalls ein entsprechender Versicherungsnachweis erforderlich.
Ja. Auch Leasingfahrzeuge müssen entsprechend versichert sein. Zusätzlich können die Vorgaben des Leasinggebers zum Versicherungsumfang berücksichtigt werden müssen.
Das hängt vom angebotenen Tarif ab. Für Firmenfahrzeuge gelten je nach Versicherungsprodukt besondere Angaben und Tarifvoraussetzungen.
Ja. Für ein zusätzliches Fahrzeug kann ein eigener Versicherungsnachweis erforderlich sein. Je nach Versicherer können besondere Zweitwagenregelungen bestehen.
Für die Zulassung eines zulassungspflichtigen Oldtimers wird grundsätzlich ebenfalls ein Versicherungsnachweis benötigt.
Für die deutsche Zulassung eines Importfahrzeugs kann ein Versicherungsnachweis erforderlich sein. Zusätzlich können weitere Dokumente und Nachweise notwendig sein.
Das kann grundsätzlich möglich sein. Bei der deutschen Zulassung eines ausländischen Fahrzeugs gelten jedoch zusätzliche Anforderungen, die vom konkreten Fall abhängen.
Ja. Auch bei einem Saisonkennzeichen ist für den entsprechenden Zulassungsvorgang grundsätzlich ein Versicherungsnachweis erforderlich.
Gültigkeit, Kosten & Versicherungsschutz
eVB steht für „elektronische Versicherungsbestätigung“. Sie dient als elektronischer Nachweis des erforderlichen Versicherungsschutzes für einen Zulassungsvorgang.
eVB bedeutet „elektronische Versicherungsbestätigung“. Die entsprechende Nummer wird für den elektronischen Abruf des Versicherungsnachweises bei der Zulassungsstelle verwendet.
Die eVB ist Teil des jeweiligen Versicherungsprozesses. Maßgeblich für die Kosten sind der gewählte Versicherungsvertrag, Tarif und Versicherungsumfang.
Die konkrete Kostenfrage hängt vom jeweiligen Versicherungsangebot ab. Die eVB dient als Versicherungsnachweis und ist im Rahmen des entsprechenden Versicherungsprozesses vorgesehen.
Die Gültigkeitsdauer kann vom jeweiligen Versicherer und Versicherungsverfahren abhängen. Prüfen Sie deshalb die für Ihre konkrete eVB geltenden Angaben.
Eine abgelaufene eVB kann für einen neuen Zulassungsvorgang grundsätzlich nicht mehr verwendet werden. In diesem Fall kann eine neue Versicherungsbestätigung erforderlich sein.
Nein. Die eVB ist der elektronische Versicherungsnachweis für den vorgesehenen Vorgang. Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag und seinen Bedingungen.
Die eVB dient insbesondere als Nachweis der für die Zulassung erforderlichen Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie selbst ist jedoch nicht mit dem vollständigen Versicherungsvertrag gleichzusetzen.
Nein. Teilkasko und Vollkasko sind zusätzliche Versicherungsbausteine. Ob sie enthalten sind, hängt vom gewählten Tarif ab.
Der Beginn des Versicherungsschutzes richtet sich nach dem konkreten Versicherungsvertrag und den vereinbarten Bedingungen. Die eVB allein ersetzt nicht die Prüfung der Vertragsdetails.
Wenn vor der Zulassung eine andere Versicherungsentscheidung getroffen wird, sollte für den konkreten Vorgang die passende eVB des gewählten Versicherers verwendet werden.
Ob und wie eine ungenutzte eVB storniert werden kann, hängt vom jeweiligen Versicherer und dem Stand des Versicherungsantrags ab.
Wenn das Fahrzeug nicht gekauft oder zugelassen wird, sollten Sie den Versicherer entsprechend informieren. Was mit dem Antrag und der eVB geschieht, hängt vom konkreten Versicherungsprozess ab.
Ob eine bestehende eVB verlängert werden kann, hängt vom Versicherer und dessen Verfahren ab. Gegebenenfalls wird eine neue eVB ausgestellt.
Eine eVB ist für den vorgesehenen Versicherungs- und Zulassungsvorgang bestimmt und sollte nicht eigenständig für mehrere unabhängige Fahrzeuge verwendet werden.
Weitere wichtige Fragen zur eVB
Prüfen Sie zunächst Ihre Unterlagen und digitalen Nachrichten. Wenn die eVB nicht mehr auffindbar ist, kann der zuständige Versicherer prüfen, ob die Nummer erneut bereitgestellt werden kann.
Kontrollieren Sie zunächst die eingegebene eVB Nummer und die Fahrzeug- und Halterdaten. Wenn die Daten korrekt sind, sollte der Versicherer prüfen, ob die elektronische Bestätigung ordnungsgemäß hinterlegt wurde.
Mögliche Ursachen sind eine falsche Eingabe, eine nicht passende eVB, abweichende Halter- oder Fahrzeugdaten oder eine nicht mehr gültige Versicherungsbestätigung.
Bereits ein einzelnes falsches Zeichen kann dazu führen, dass die elektronische Versicherungsbestätigung nicht gefunden wird. Kontrollieren Sie die Nummer daher sorgfältig.
Wenn eine andere Person die Zulassung für Sie übernimmt, kann sie die für den Vorgang benötigten Informationen grundsätzlich verwenden. Zusätzlich kann eine Vollmacht erforderlich sein.
Wenn eine andere Person den vorgesehenen Zulassungsvorgang für Sie erledigt, kann die Weitergabe der eVB erforderlich sein. Sie sollte ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Ja. Es ist sinnvoll, die eVB Nummer nach Erhalt sicher auf dem Smartphone oder in den Unterlagen aufzubewahren, damit sie beim Zulassungsvorgang griffbereit ist.
Die elektronische Versicherungsbestätigung hat das frühere Papierverfahren, das umgangssprachlich als „Doppelkarte“ bezeichnet wurde, weitgehend ersetzt.
Das frühere Papierverfahren wurde durch die elektronische Versicherungsbestätigung ersetzt. Der Begriff „Doppelkarte“ wird allerdings im Alltag teilweise noch verwendet.
Je nach Versicherungsangebot kann eine eVB bereits vor dem Fahrzeugkauf vorbereitet werden. Für den späteren Vorgang müssen die relevanten Fahrzeugdaten korrekt angegeben werden.
Ja. Eine frühzeitige Vorbereitung des Versicherungsnachweises kann sinnvoll sein, wenn die Zulassung unmittelbar bevorsteht.
Das hängt davon ab, welcher Zulassungsvorgang durch den Umzug erforderlich wird. Ein reiner Wohnsitzwechsel ist anders zu beurteilen als beispielsweise ein Halterwechsel.
Die eVB ist für das deutsche Zulassungsverfahren bestimmt und kann grundsätzlich bei der zuständigen deutschen Zulassungsbehörde verwendet werden, sofern sie zum konkreten Vorgang passt.
Die eVB erfüllt ihren Zweck als elektronischer Versicherungsnachweis für den Zulassungsvorgang. Danach sind der konkrete Versicherungsvertrag und die vereinbarten Versicherungsbedingungen maßgeblich.
Wenn Sie Ihre eVB Nummer kurzfristig benötigen, ist ein vollständig digitaler Online-Antrag besonders praktisch. Bei Bayerl Assekuranz geben Sie Ihre Daten ein, wählen einen passenden Tarif und erhalten die eVB nach erfolgreichem Abschluss direkt online.
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Transparenzhinweis zur eigenständigen Nutzung der Vergleichsrechner
Bitte beachten Sie, dass über die auf unserer Website bereitgestellten Kfz-Versicherungsvergleichsrechner eigenständig Versicherungsvergleiche durchgeführt und Versicherungsverträge direkt mit dem jeweiligen Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden können.
In diesen Fällen erfolgt keine individuelle Beratung oder Empfehlung durch das Versicherungsmaklerbüro Bayerl-Assekuranz (Inhaber John Bayerl (Versicherungsmakler)).
Die Nutzung der Vergleichs- und Abschlussstrecken erfolgt eigenverantwortlich durch den jeweiligen Nutzer.
Für eigenständig ausgewählte Tarife, Vertragsinhalte, Versicherungsumfang, Änderungswünsche, Mitteilungen an den Versicherer oder etwaige Fehlentscheidungen im Rahmen des selbständigen Online-Abschlusses übernimmt Bayerl-Assekuranz (Inhaber John Bayerl (Versicherungsmakler)) keine Beratungs-, Betreuungs- oder Haftungsverantwortung.
Ansprechpartner für Vertragsfragen, Änderungen oder individuelle Wünsche ist ausschließlich das jeweils ausgewählte Versicherungsunternehmen.
Autor & Tätigkeit
Autor dieses Beitrages ist John Bayerl, freier Versicherungsmakler (Versicherungsfachmann (IHK-geprüft)) in Zwickau mit über 18 Jahren Berufserfahrung im Bereich Kfz-Versicherungen.
IHK Register-Nr.: D-KULW-YD4Z6-54
Bayerl-Assekuranz / Inh. John Bayerl
Anschrift: Äußere Schneeberger Str. 10, 08056 Zwickau
Telefon: +49 (0)375-35316312
Telefax: +49 (0)375-35316313
E-Mail: evb-nummer-sofort@bayerl-assekuranz.com
Laufende Fortbildungen werden absolviert über Profino („profino 3.0 Der neue Maßstab“).
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Unser Status gemäß Gewerbeordnung: Wir sind tätig als Versicherungsmakler nach §34d Abs. 1 der Gewerbeordnung (nach VersVermV, VVG), bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach §34d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen.
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Telefon: 0371-69000
Telefax: 0371-643018
E-Mail: chemnitz@chemnitz.ihk.de
Homepage: www.chemnitz.ihk24.de
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Wir besitzen eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
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Fax: 030-203081000
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Art und Quelle der Vergütung: Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird.
Schlichtung & Recht
Anschrift Schlichtungsstellen:
Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 10006 Berlin
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