1. Auch Bauspar-Darlehensgebühren sind unzulässig

    Wer als Bausparer eine Gebühr für die Inanspruchnahme seines Darlehens entrichten musste, darf sich Hoffnungen auf eine Rückerstattung machen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte bereits 2014 die Bearbeitungsgebühren für Bankkredite für unzulässig erklärt und die Institute zur Rückzahlung verdonnert. Analog dazu haben die BHG-Richter nun auch die Bearbeitungsentgelte für Bausparkredite gekippt. In neueren Bausparverträgen sind die […]