1. Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen

    Kfz-Versicherer müssen selbst verschuldete Anwaltskosten tragen – Wenn ein Versicherungskunde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen muss, um seine Ansprüche durchzusetzen, muss der Versicherer die anfallenden Gebühren tragen – auch wenn es sich um bescheidene Beträge handelt. Das bekräftigte das Amtsgericht Stuttgart kürzlich, indem es der Klage eines Kfz-Teilkaskokunden stattgab (Aktenzeichen 47 C 3458/18). Der Versicherer […]